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   BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B   

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https://dejure.org/2016,40814
BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B (https://dejure.org/2016,40814)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B (https://dejure.org/2016,40814)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2016 - B 12 R 5/16 B (https://dejure.org/2016,40814)
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  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B
    Der Kläger beschäftigt sich ferner nicht mit den Gründen, die das BSG in der Vergangenheit dafür aufgeboten hat, dass es für die Rechtsmacht eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, unliebsame Weisungen zu verhindern, vor allem auf dessen (Kapital-)Beteiligung ankommt (vgl etwa BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 24 RdNr 26, unter Hinweis auf BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 32).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B
    Er befasst sich schon nicht mit der Frage, ob und inwieweit gesellschafts(vertrags)rechtliche Gestaltungen die Entscheidung im sozialversicherungsrechtlichen Statusstreit zwingend vorprägen, also zu einer strikten Parallelwertung im Sozialversicherungsrecht führen oder wegen der unterschiedlichen Sachstrukturen von Gesellschafts- und Sozialversicherungsrecht eine unterschiedliche Beurteilung - bzw eine strikte Übernahme gesellschaftsrechtlicher Parameter in das Sozialversicherungsrecht nur ausnahmsweise - gerechtfertigt ist (vgl schon BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 21, 26, auch 30; fortgeführt in BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 26 RdNr 22 ff, mwN).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 R 5/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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